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Schlichtung Schweiz

Einfach und rechtsverbindlich

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Rechtsstreitigkeiten lösen

Mit Schlichtung Schweiz können Sie Streitigkeiten aussergerichtlich klären und rechtsverbindliche Vereinbarungen treffen. In einem ersten Schritt reichen Sie online für CHF 48 ein Schlichtungsbegehren ein. Die Gegenpartei wird aufgefordert, innert 10 Tagen Stellung zu nehmen. Optional kann ein Anwalt beigezogen werden, welcher beide Positionen prüft und einen neutralen Schlichtungsvorschlag macht. Ziel ist es, eine einvernehmliche Einigung zu finden und Streitigkeiten friedlich zu lösen.

Schlichtung starten

Wie funktioniert es?

Schritt Beschreibung
1. Streitigkeit anmelden Stellen Sie ein Schlichtungsbegehren, indem Sie auf Schlichtung starten klicken. Die Gegenpartei wird eingeladen, der Schlichtung beizutreten und auf Ihre Forderung einzugehen oder einen neuen Lösungsvorschlag zu machen.
2. Schlichtungsvorschlag eines Anwalts Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Konflikt lösen sollen, prüft ein neutraler Anwalt die Argumente beider Parteien und erstellt einen Lösungsvorschlag. Diese Dienstleistung ist optional und kann für weitere CHF 148 dazugebucht werden.
3. Einigung und Abschluss Haben sich die Parteien geeinigt, wird automatisch eine Vereinbarung erstellt. Diese wird von beiden unterzeichnet und gegenseitig ausgetauscht. Im Anschluss setzen die Parteien die Vereinbarung um.

Ziel ist es, mit Schlichtung Schweiz innerhalb von 30 Tagen eine friedliche, aussergerichtliche Lösung zu finden und eine rechtsverbindliche Vereinbarung zu treffen.

Jetzt Schlichtung starten!

FAQ

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen. Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie uns gerne über das Formular von Schlichtung Schweiz kontaktieren.

Kontakt aufnehmen

Wer steht hinter der Plattform Schlichtung Schweiz?

Schlichtung Schweiz ist eine unabhängige, neutrale Schweizer Online-Plattform zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten. Ziel ist es, durch eine einvernehmliche Lösung mit allen Parteien Rechtsfrieden zu schaffen. Dadurch kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Trägerin von Schlichtung Schweiz ist die Coop Rechtsschutz AG mit Sitz in Aarau.

Wann ist es sinnvoll, einen neutralen Anwalt beizuziehen?

Im Schlichtungsgesuch erfassen Sie den Sachverhalt und stellen Ihre Forderung. Danach wird die Gegenpartei eingeladen, die Forderung zu akzeptieren oder einen Gegenvorschlag zu machen. Sobald Sie einen Gegenvorschlag erhalten und unsicher sind, ob Sie diesen annehmen sollen, können Sie einen neutralen Schlichtungsvorschlag eines Anwalts einholen. Auch die Gegenpartei hat diese Möglichkeit. Die Einschätzung des Anwalts kostet CHF 148.

Wie viel kostet ein Schlichtungsverfahren bei Schlichtung Schweiz?

Die Eröffnung einer Schlichtung kostet CHF 48. Wünschen Sie zusätzlich einen Schlichtungsvorschlag eines neutralen Anwalts, kostet dies weitere CHF 148.

Worin liegt der Mehrwert von Schlichtung Schweiz, wenn keine Einigung erreicht wird?

Schlichtung Schweiz erläutert mit einer kurzen, übersichtlichen Anleitung die weiteren juristischen Möglichkeiten. Sie erhalten zudem ein Protokoll, welches das Schlichtungsbegehren und den Zustellungsversuch an die Gegenpartei beinhaltet. Dies kann als Grundlage bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung genutzt werden.

Wie läuft das Schlichtungsverfahren genau ab?

Sie eröffnen eine Schlichtung und schildern, was vorgefallen ist (Sachverhalt). Sofern vorhanden, laden Sie wesentliche Dokumente hoch (z.B. Rechnungen, Quittungen), danach erfassen Sie Ihre Forderung. Nach Zahlung von CHF 48 mittels Kreditkarte oder Twint wird das Schlichtungsverfahren gestartet.

Die Gegenpartei erhält von Schlichtung Schweiz per E-Mail eine Einladung, um innert 10 Tagen die Forderung zu akzeptieren, abzulehnen oder einen eigenen Lösungsvorschlag zu formulieren. Sollte die Gegenpartei nicht auf die E-Mail reagieren, erhält sie eine Einladung per Post, um in das Schlichtungsverfahren einzusteigen.

Sobald die Gegenpartei in das Schlichtungsverfahren eingestiegen ist, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Wir informieren Sie darüber, ob Ihre Forderung akzeptiert, abgelehnt oder eine alternative Lösung vorgeschlagen wurde.

Akzeptiert die Gegenpartei Ihre Forderung, ist die Schlichtung abgeschlossen. Es wird eine Vereinbarung generiert, welche beide unterzeichnen und einander zustellen. Die unterzeichnete Vereinbarung dient im Betreibungsverfahren als provisorischer Rechtsöffnungstitel, falls eine vereinbarte Zahlung nicht ausgeführt wird.

Macht die Gegenpartei einen Gegenvorschlag, können Sie dieses Angebot annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Sie können 2 Verhandlungsrunden durchführen. Sobald eine Einigung gefunden wurde, wird eine Vereinbarung generiert, welche beide Parteien unterzeichnen und einander zustellen.

Ist für eine Partei unklar, wie die Streitigkeit gelöst werden kann, besteht die Möglichkeit einen neutralen Anwalt zu beauftragen. Dieser schaut sich die beiden Positionen an und verfasst schriftlich einen kurzen, fairen Lösungsvorschlag. Dieser Lösungsvorschlag wird derjenigen Partei zugestellt, welche den Auftrag erteilt hat. Nach Erhalt des Lösungsvorschlags kann dieser der anderen Partei gesendet werden, um die Angelegenheit gemäss diesem Vorschlag.

Können sich die Parteien einigen, wird eine Vereinbarung generiert, welche beide unterzeichnen und einander zustellen. Damit kann die Angelegenheit friedlich gelöst und ein Rechtsstreit vermieden werden.

Werden sich die Parteien nicht einig oder erfolgt keine Reaktion der Gegenpartei, wird automatisch eine übersichtliche Anleitung generiert. Diese erklärt, welche weiteren rechtlichen Schritte unternommen werden können.


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